Andere offizielle Informationen und Dienste: www.belgium.be

Schulungen und Tests

Als föderales Personalmitglied haben Sie Anspruch auf einen Mindestdurchschnitt von fünf Ausbildungstagen pro Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Beim jährlichen „Symphonie“-Gespräch können Sie mit Ihrem Vorgesetzten die Fähigkeiten besprechen, die Sie weiterentwickeln werden.

Jede Schulungsaktivität, die einvernehmlich mit Ihrem Vorgesetzten festgelegt wurde und innerhalb der Föderalverwaltung organisiert wird, gilt als Dienstaktivität.

Anwendbar für
  • Vertragsbedienstete
  • Personalmitglieder auf Probe
  • Statutarische Bedienstete

Inhaltsverzeichnis

  • Schulungsaktivitäten

    Wenn Sie eine Schulung außerhalb der Föderalverwaltung absolvieren und die Genehmigung Ihres Vorgesetzten haben, erhalten Sie eine Dienstbefreiung in Höhe von maximal 120 Stunden pro Jahr. Die Schulung muss im Einklang mit der für Sie gewünschten Entwicklung stehen und kann aus dienstlichen Gründen ganz oder teilweise verweigert werden.

    Teilnahme an Tests bei Arbeitenfür.be

    Wenn Sie an einem Test bei Arbeitenfür.be teilnehmen, erhalten Sie für die Zeit, die Sie für die Teilnahme am Test benötigen, eine Dienstbefreiung. Dabei kann es sich um folgende Tests handeln:

    • einen Sprachtest
    • eine vergleichende Auswahl im Hinblick auf eine Einstellung in den föderalen öffentlichen Verwaltungsdienst
    • Auswahlverfahren für den Aufstieg in eine höhere Stufe (außer während der Probezeit)

    Sie können in dieser Hinsicht von einer Ausgleichsdienstbefreiung profitieren:

    • wenn der Test auf einen Tag fällt, der kein Werktag ist
    • wenn dieser Tag auf einen Tag fällt, an dem im Rahmen von Teilzeitarbeit nicht gearbeitet wird
    • bei Urlaub aus zwingenden Gründen familiärer Art.
  • Folgen

    Statutarische Bedienstete

    • Administrativer Stand: aktiver Dienst
    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Reduzierung Krankheitskapital: nein
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

    Vertragsbedienstete

    • Anspruch auf Gehalt: ja
    • Anspruch auf Gehaltserhöhung: ja
    • Reduzierung Jahresurlaub: nein

Vorschriften

Koninklijk besluit van 19 november 1998

Koninklijk besluit van 19 november 1998 betreffende de verloven en afwezigheden toegestaan aan de personeelsleden van de rijksbesturen Gecoördineerde versie